Seit 27 Jahren verfüge ich als Meister

für Fliesen-, Platten- u. Mosaiklegerhandwerk" Berufserfahrung.

 

Am 11. Februar 2014 wurde ich durch die Handwerkskammer zu Leipzig zum ö.b.u.v. Sachverständiger

für das Fliesen,- Platten,- Mosaiklegerhandwerk bestellt.

 


Wer darf sich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger nennen?

Die Bezeichnung Sachverständiger ist gesetzlich nicht geschützt.

 

Die Anerkennung durch private Sachverständigenvereinigungen kann eine öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht ersetzen.

Die öffentliche Bestellung ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Auszeichung qualifizierter Sachverständiger.

 

Nur eine öffentlich- rechtliche Institution wie z.B. die Handwerkskammer kann Sachverständige öffentlich bestellen und vereidigen.

 

Hierzu muss von den Sachverständigen die besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, objektiv und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen werden.

 

Um diese Fragen verlässlich und umfassend beantworten zu können, ist fachwissen notwendig.